Wie bewerbe ich mich für den Bachelor Psychologie?
Die Bewerbung erfolgt durch Ausfüllen des Studienvertrags und Einsendung aller relevanten Unterlagen an die Hochschule; genaue Schritte werden im Bewerbungsbereich erläutert.
Die Bewerbung erfolgt durch Ausfüllen des Studienvertrags und Einsendung aller relevanten Unterlagen an die Hochschule; genaue Schritte werden im Bewerbungsbereich erläutert.
Absolventinnen und Absolventen können etwa in Beratung, Personalwesen, Gesundheitswesen oder Forschung arbeiten oder ein Masterstudium in Psychologie anschließen. Im Allgemeinen wird ein auf den Bachelor of Science aufbauender Mastterstudiengang z. B. in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie empfohlen.
Vorausgesetzt wird in der Regel die Hochschulreife oder eine vergleichbare Qualifikation; zusätzliche Unterlagen und eventuelle Eignungsnachweise sind im Bewerbungsbereich genannt.
Das Studium ist auf sechs Semester Regelstudienzeit angelegt. Eine kostenneutrale Verlängerung um bis zu 18 Monaten sind im Vertrag bereits vorgesehen. Zusätzliche individuelle Verlängerungen sind nach den Studien- und Prüfungsordnungen auf Antrag möglich.
Der Bachelor wird in der Didaktik des Blended-Learning, einer Kombination der Vorteile aus Präsenzstudium und Fernstudium, mit digital gestützten Lehrformaten angeboten, sodass sich das Studium gut mit Beruf (Empfehlung: Teilziet) und anderen Verpflichtungen vereinbaren lässt.
Das Studium umfasst grundlegende Module in Allgemeiner, Entwicklungs-, Sozial- und Biologischer Psychologie sowie Methodenlehre, Diagnostik und praktische Anteile; der genaue Aufbau ist in den Studienverlaufsplänen beschrieben.
Der Bachelor ist auf ein approbationskonformes Studium ausgerichtet und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben als Grundlage für eine spätere psychotherapeutische Ausbildung. Die Bescheinigung der erfolgreichen Berufsrechtlichen Prüfung liegt der Universität vor.
Ja, der Bachelorstudiengang Psychologie an der VP-Uni ist als approbationskonformes Studium im Blended-Learning-Format (Kombination von Präsenz und Fernlernanteilen) ohne klassischen Numerus Clausus als Zugangslimitation konzipiert; Zulassungsvoraussetzungen sind im Bewerbungsbereich erklärt.
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